Säuberungen in der DDR
Zur „Festigung der DDR und (zu) ihrem Schutz“ wurde im Frühjahr 1952 eine „Säuberung“ des Grenzstreifens längs der innerdeutschen Grenze durchgeführt. Abtransportiert wurden „feindliche, verdächtige und kriminelle Elemente“. Zur Vorbereitung dieser Zwangsaussiedlungen wurden pro Gemeinde und Kreis Listen erarbeitet – daran beteiligt waren: Landräte, Mitarbeiter des MfS, Mitglieder der Partei, Volkspolizisten (VP) usw., auch Nachbarn.
Die Auswahlkriterien waren undurchschaubar, willkürlich, kaum zu widerlegen und wurden überwiegend geheim gehalten. Niemand sollte wissen, wer warum als nächstes ausgesiedelt wird. Erst ab 1990 erhielten die Betroffenen Auskunft. Als Gründe angeführt wurden oft: „XY hetzt gegen die DDR und SU. Er ist eifriger Rias-Hörer und versucht, schwache VP-Angehörige zur Desertationen zu verleiten. Er ist als Schieber bekannt und beherbergt illegale Grenzverletzer.“
Nachdem über 7400 Personen gelistet wurden, notierte der damalige Innenminister der DDR Willy Gebhard handschriftlich: „Das wäre das Ergebnis der Kommissionsarbeit zur Beseitigung des Ungeziefers“.
Im Landkreis Saalfeld begannen die Zwangsaussiedlungen am 6. Juni. Weit vor Morgengrauen wurden die betroffenen Personen durch den jeweiligen Bürgermeister, in Begleitung eines Volkspolizisten und eines SED-Angehörigen geweckt. Ihnen vorgelesen wurde:
„Auf Grund des Regierungsbeschlusses über besondere Maßnahmen an der D.-Linie zur Sicherung der Grenze der DDR vom 25.5.1952, erhalten Sie durch die Volkspolizei folgende amtliche Mitteilung:
Die VP teilt Ihnen im Namen der Regierung mit, dass Sie ab sofort von Ihrem jetzigen Wohnort umzusiedeln sind. Sie werden nach dem Landkreis ________ umgesiedelt. Dort wird Ihr weiterer Wohnort durch die örtliche Behörde des Kreisrates bestimmt.
Diese amtliche Mitteilung ist unanfechtbar und muß von Ihnen eingehalten werden. Bei Verweigerung werden Zwangsmaßnahmen durch die Staatsorgane gegen Sie in Kraft gesetzt und Sie werden dann wegen Widerstand gegen die Maßnahmen der Regierung gerichtlich zur Verantwortung gezogen.
Sie haben ihren DPA bei dem erklärenden VP-Angehörigen abzugeben und erhalten dafür eine Ersatzschrift. Ihre Ummeldung erfolgt durch die Organe der Volkspolizei zu Ihrem neuen Wohnort.“
Der leitende Partei-Instrukteur Issleib schrieb in seinem Bericht:
„Die Aussiedlung verlief planmäßig. Um irgendwelchen Sabotageakten vorzubeugen, wurden die Umzusiedelnden erst am Tag der Durchführung um 3:00 Uhr morgens durch die VP benachrichtigt. Um 3:30 Uhr befand sich bereits die Inventurkommission vor Ort und Stelle, um gemeinsam mit dem Eigentümer die Inventur aufzunehmen. Ab 6:00 Uhr waren die LKWs in ihren Einsatzorten angelangt und zur Verladung bereit. Vorher war in der Kreisleitung eine eingehende Information der mit der Aktion befassten Genossen, in der sie besonders auf die Wichtigkeit der agitatorischen Überzeugung hingewiesen wurden. Für auftretende Schwierigkeiten war eine Gruppe von weiteren hundert Agitatoren bereit gestellt worden, die bei Bedarf auf Abruf zur Verfügung standen. Da sich aber in keinem Falle Dank der guten Arbeit der beteiligten Personen Widerstand zeigte, war ein weiterer Agitatoreneinsatz nicht nötig. Lediglich in einem Ort sammelten sich in den Morgenstunden auf den Straßen erregte Diskussionsgruppen und es wurde das Gerücht verbreitet, dass der Transport in die Volksrepublik Rumänien ging. Durch sofortiges Einschalten der Ortsgruppe der Partei und dem Masseneinsatz von Agitatoren konnte dieser Störungsversuch bereits im Keim erstickt werden“ (gez. Issleib)
Nach Abschluss der Aktion Ungeziefer am 7. Juni 1952, berichtete Mitte Juni der Allgemeine Deutsche Nachrichtendienst (ADN) der DDR in der Zeitung „Neues Deutschland“:
„Berlin (ADN). Die Bevölkerung der an der Demarkationslinie mit Westdeutschland liegenden Kreise hat allerorts den Beschluss der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik vom 26. Mai 1952 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verteidigung der demokratischen Errungenschaften des Volkes vor den Anschlägen feindlicher Elemente, die in das Gebiet der Republik aus Westdeutschland eingeschleust werden, mit Großer Genugtuung aufgenommen.
Die Bevölkerung dieser Kreise bringt ihre Befriedigung über die Regierungsverordnung zum Ausdruck, aufgrund derer ihr bedeutende steuerliche Vergünstigungen, die Erhöhung der Löhne und Gehälter für Arbeiter und Angestellte, Erhöhung der Renten sowie bessere Versorgung gewährt werden.
In der letzten Zeit werden jedoch durch feindliche Elemente verleumderische Gerüchte in Umlauf gesetzt, wonach aus den Ortschaften, die in dem Fünf-Kilometer-Streifen an der Demarkationslinie liegen, eine Massenaussiedlung von Einwohnern durchgeführt werden soll. Die Haltlosigkeit und der feindliche Charakter dieser Gerüchte sind offensichtlich. Wie aus wohlunterrichteten Kreisen verlautet, sind keinerlei Aussiedlungen aus den Ortschaften, die im Fünf-Kilometer-Gürtel oder in dem 500-Meter-Streifen an der Demarkationslinie liegen, vorgesehen.“
Quellen:
Manfred Wagner: Beseitigung des Ungeziefers … , Zwangsaussiedlungen in den thüringischen Landkreisen Saalfeld, Schleiz und Lobenstein 1952 und 1961, Analysen und Dokumente; Hg.: Landesbeauftragte des Freistaates Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, September 2001, Seite: 22ff
ND-Archiv: Artikel aus „Neues Deutschland“ vom 16. Juli 1961
Wilhelm Wiesenmüller: Auskunft der Sonderkommission des Kreistags Heiligenstadt zur Zwangsumsiedlung von Wilhelm Wiesenmüller am 6.6.1952, vom 19. Februar 1990